VdK klagt bundesweit gegen Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen

Verwaltungsgericht (Archiv)

Der Sozialverband VdK will gemeinsam mit 24 gesetzlich Versicherten bundesweit Musterklagen gegen die Zweckentfremdung gesetzlicher Pflegebeiträge einreichen

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VdK bereitet Musterklagen gegen Verwendung von Pflegebeiträgen vor

Der Sozialverband VdK will mit 24 gesetzlich Versicherten bundesweit vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Hintergrund sind angekündigte Musterklagen gegen die aus Sicht des Verbandes zweckwidrige Verwendung gesetzlicher Pflegebeiträge.Das berichtet der „Tagesspiegel“.

Auf einen entsprechenden Aufruf des Verbandes hatten sich insgesamt 720 klagewillige VdK-Mitglieder gemeldet. Die Aufnahme der ersten Verwaltungsverfahren stehe kurz bevor, teilte eine VdK-Sprecherin auf Anfrage mit. Der Verband gehe davon aus, dass die Verfahren Anfang des kommenden Jahres eröffnet werden.

Streit um 5,2 Milliarden Euro aus der Pflegeversicherung

Vorwurf der zweckwidrigen Verwendung von Beitragsgeldern

Im Zentrum der Klagen stehen 5,2 Milliarden Euro, die der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen entnommen und bislang nicht zurückgezahlt worden seien. Nach Darstellung des VdK habe die Bundesregierung Beitragsgelder verwendet, „um eine gesamtgesellschaftlich relevante Krisenbewältigung während der Pandemie und somit versicherungsfremde Aufgaben zu finanzieren“.

Aus Sicht des Verbandes führt dies zum einen zu „einer einseitigen Belastung“ der Beitragszahler und zum anderen zu einer Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Vorgehen vor den Gerichten

Der Sozialverband VdK vertritt nach eigenen Angaben mehr als 2,3 Millionen Mitglieder.Bei den Verfahren will sich der Verband auf Beiträge beziehen, die von den Klägern in den zurückliegenden vier Jahren gezahlt wurden, sagte die Sprecherin.

Der Ablauf soll demnach mit Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen der Pflegekassen beginnen. Verklagen die Kassen ihre Mitglieder anschließend auf Zahlung, sollen die Streitigkeiten zunächst vor die Verwaltungsgerichte gehen. Die nächste Instanz wären die Landessozialgerichte.am Ende könnten das Bundessozialgericht in Kassel oder auch das Bundesverfassungsgericht über den Streit entscheiden.

Ziel: Höchstrichterliches Urteil oder politische Lösung

Das grundsätzliche Ziel der Musterklagen sei es, ein höchstrichterliches Urteil zu erreichen oder bereits zuvor eine politische Lösung herbeizuführen, betonte die VdK-Sprecherin. Sämtliche musterstreitverfahren würden vom Verband organisiert und geführt. Der VdK selbst habe jedoch nicht unmittelbar klagen können und bediene sich daher der Klagen einzelner Versicherter.

Finanzielle Dimension und weitere Klagen

Die 5,2 Milliarden Euro, um die es bei den Verfahren geht, entsprechen nach Angaben des Verbandes aktuell etwa 0,25 bis 0,3 Beitragssatzpunkten in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Nach einer Hochrechnung des VdK könnten die Sozialbeiträge in Deutschland um 4,2 Prozent sinken,wenn der Staat alle Kosten für gesamtgesellschaftliche Leistungen übernehmen würde. Dies bezeichnet der Verband als ordnungspolitisch geboten.

Parallel zum VdK hat inzwischen auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung den Bund wegen aus seiner Sicht zweckwidriger Verwendung von Beitragsgeldern verklagt.

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