Urteil: Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten

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Die AfD in Bayern darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

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AfD in Bayern darf beobachtet werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die AfD in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf. Dies teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Gericht bestätigt frühere Entscheidungen

Die AfD hatte versucht, eine Berufung gegen ein urteil des Verwaltungsgerichts München zu erwirken, das die Beobachtung der Partei durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte. Der verwaltungsgerichtshof lehnte diesen Antrag ab und erklärte,dass die von der AfD aufgeworfenen Fragen bereits in der Rechtsprechung geklärt seien.

Beobachtung seit Juni 2022

Das landesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Juni 2022 als beobachtungsobjekt eingestuft.Diese Entscheidung basierte auf einem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021. Ein Eilantrag der AfD gegen diese Beobachtung war zuvor vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden,und der Verwaltungsgerichtshof hatte diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren bestätigt. Auch im Hauptsacheverfahren blieb die AfD erfolglos.

Rechtliche Voraussetzungen geklärt

Der Verwaltungsgerichtshof sah keinen grund, die Berufung zuzulassen, da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt seien.Das Verwaltungsgericht habe die argumente der AfD unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit und der Umstände gewürdigt und festgestellt, dass bestimmte Äußerungen der AfD „das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen“. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

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