Union weist Spekulationen über Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zurück
CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker hat Spekulationen über eine implizierte legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Koalitionsvertrag zurückgewiesen. Sie betonte,dass vereinbart wurde,Paragraf 218 unverändert zu lassen und „das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“. Nichts anderes könne in die Vereinbarung hineininterpretiert werden, die Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung aus Steuermitteln beantragt werden könne. Die Abwicklung erfolge weitgehend durch die Krankenkassen.Daran solle angeknüpft werden, wenn im Koalitionsvertrag eine Verbesserung „über die heutige Regelung hinaus“ vereinbart sei.
Hintergrund der Debatte
Auslöser der diskussion ist eine Passage im Koalitionsvertrag, wonach für Frauen in Schwangerschaftskonflikten „die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“ erweitert werden soll. Allerdings dürfen Krankenkassen Abtreibungen nach der Beratungsregel nicht übernehmen, da diese zwar straffrei, aber nicht rechtmäßig sind.Die SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, äußerte im ZDF, dass der Koalitionsvertrag davon ausgehe, dass der Schwangerschaftsabbruch in der frühphase rechtmäßig sei.
Stellungnahme der CDU-Politikerin
Winkelmeier-Becker wies diese interpretation zurück und schlug stattdessen vor, die Einkommensgrenze bei der Unterstützung von Sozialbedürftigen anzupassen. Zudem regte sie an, die Partner der Schwangeren stärker in die Pflicht zu nehmen. Sie erklärte, dass ihrer Ansicht nach die Kosten von den Partnern der Schwangeren getragen werden müssten. Nach ihrem Eindruck ließen viele Männer die Frauen in dieser Situation allein, sowohl bei der Entscheidung über die Schwangerschaft als auch bei den Kosten für einen Abbruch.