UNHCR fordert Erkundungsreisen für rückkehrwillige Syrer

UN-Flüchtlingshilfe (UNHCR) in Genf (Archiv)

UNHCR fordert, dass rückkehrwillige Syrer in Deutschland Erkundungsreisen nach Syrien machen dürfen, ohne ihren Schutzstatus zu verlieren

Gevita Tagesresidenz

UNHCR appelliert an bundesregierung für Erkundungsreisen syrischer Flüchtlinge

Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, rückkehrwilligen Flüchtlingen aus Syrien in Deutschland Erkundungsreisen in ihre Heimat zu ermöglichen. Bislang riskieren diese Flüchtlinge bei einer Reise nach Syrien den Verlust ihres Schutzstatus.

Informierte Entscheidung über Rückkehr ermöglichen

Die Leiterin des UNHCR in Deutschland, Katharina Thote, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass Deutschland den Flüchtlingen durch Erkundungsreisen die Möglichkeit geben würde, eine wohlinformierte Entscheidung über eine freiwillige Rückkehr zu treffen. Damit würde die Bundesregierung ein „pragmatisches Signal“ senden.

Bedeutung von Erkundungsbesuchen

Thote betonte,dass sogenannte „Go and See Visits“,also kurze,selbst organisierte Besuche in der Heimat,für Flüchtlinge,die über eine Rückkehr nachdenken,entscheidend seien. Es sei wichtig zu wissen, wohin man zurückkehrt, ob Arbeit gefunden werden könne, ob es eine Schule für die Kinder gebe, ob das Haus noch stehe und wie die Sicherheitslage sei. Diese existenziellen Fragen müssten beantwortet werden, bevor eine so weitreichende Entscheidung getroffen werde. Erkundungsbesuche könnten dazu beitragen, eine Rückkehr in Würde und Sicherheit realistischer zu planen und das Vertrauen in Rückkehrprogramme zu stärken.

Freiwilligkeit und Schutzstatus

Nach Ansicht des UNHCR sollten solche Reisen freiwillig, zeitlich begrenzt und ohne Risiko für den Schutzstatus sein. Ein kurzer Besuch sei kein Beweis dafür, dass kein Schutzbedarf mehr bestehe, könne aber langfristig dazu beitragen, dass eine Rückkehr nachhaltig und dauerhaft sei. Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Reisen nach Syrien.

Unterschiedliche Regelungen in Europa

In Ländern wie Frankreich oder der Türkei dürfen Syrer unter bestimmten Bedingungen Erkundungsbesuche in ihrer Heimat machen, ohne dass ihr Flüchtlingsstatus erlischt. In Deutschland hingegen wird laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Fall von Reisen in die Heimat grundsätzlich vermutet, dass die Voraussetzungen für den jeweiligen Schutzstatus nicht mehr vorliegen. Die Organisation Pro Asyl warnt, dass eine Reise nach Syrien in der Regel zum Widerruf des Schutzstatus durch das Bundesamt führt.

Artikel teilen


Anzeige Kommpower

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen