Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigt Ausschluss vom juristischen Vorbereitungsdienst
Der Freistaat Thüringen darf Bewerber, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen, vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Der eingriff in die Berufsfreiheit ist nach Auffassung des Gerichts gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu gewährleisten.
Normenkontrollverfahren der AfD-Fraktion
Antrag der AfD im Thüringer Landtag
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hatte im Rahmen eines abstrakten Normenkontrollverfahrens die Überprüfung der entsprechenden Regelung beantragt. Sie argumentierte, dass der betreffende Paragraf gegen die Thüringer Verfassung verstoße und daher nichtig sei.
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag der AfD-Fraktion zurück. Er teilte mit, dass das gesellschaftliche Vertrauen nicht nur in die einzelne Richterpersönlichkeit, sondern in die Justiz als Ganzes nicht gefährdet werden dürfe.
Voraussetzungen für den Ausschluss
Laut Gericht müssen die Handlungen des Betroffenen gegen die freiheitliche demokratische grundordnung von Gewicht sein. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei reicht nach der Entscheidung nicht aus, um vom juristischen Vorbereitungsdienst ausgeschlossen zu werden.











