SPD-Parteitag für Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens
Der SPD-Bundesparteitag in Berlin hat sich für die Vorbereitung eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD ausgesprochen. In einem am Sonntag mit großer Mehrheit beschlossenen Antrag wird gefordert, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane die Voraussetzungen schaffen, um unverzüglich einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD stellen zu können. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll die Erfolgsaussichten eines solchen Verbotsverfahrens prüfen.
Begründung durch Thüringens Innenminister Maier
Thüringens Innenminister Georg Maier betonte bei der Vorstellung des Antrags, dass die AfD begonnen habe, die Demokratie zu beseitigen. Er verwies darauf, dass es nun an der Zeit sei, die im Grundgesetz vorgesehenen Instrumente zu nutzen. Maier zog einen Vergleich zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren und erklärte, dieses sei damals wegen mangelnder Potenzialität nicht erfolgreich gewesen. Die NPD sei nicht wirkmächtig genug gewesen, während dies bei der AfD anders sei.
Stellungnahme von SPD-Chef Klingbeil
SPD-Chef Lars Klingbeil unterstrich in der Debatte die Bedeutung einer geschlossenen Haltung der SPD zu diesem Thema. Er erklärte, dass es kein Taktieren mehr geben dürfe, sobald der Verfassungsschutz eine Partei als gesichert rechtsextrem einstuft. Demokraten müssten die vorhandenen Instrumente nutzen, um die Verfassung zu schützen. Klingbeil betonte, dass die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens ein wichtiger Schritt sei und die juristische Auseinandersetzung Teil des Kampfes gegen Rechtsextremismus bleibe.