Kritik am Heizungsgesetz
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die Kritik am Entwurf des neuen Heizungsgesetzes zurückgewiesen. Vorwürfe, das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, entkräftete sie. „Selbstverständlich haben wir die zuständigen Ressorts eng und intensiv eingebunden“, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sie habe sich mit Stefanie Hubig und Verena Hubertz abgestimmt und sei mit dem Entwurf „sehr zufrieden“.
Wirkung des Gesetzes
Nach Reiches Darstellung zeigt das Gesetz bereits Wirkung. „Die Menschen entscheiden sich aus eigener Überzeugung für Wärmepumpen, nicht zuletzt wegen der weiterhin verlässlichen und angemessenen Förderung“, erklärte sie.
Reaktion auf Verbraucherschützer
Auch den Vorwurf von Verbraucherschützern, Gasheizungen könnten bei steigenden Kosten zur Kostenfalle werden, wies Reiche zurück. Sie betonte, dass das internationale Angebot an Flüssiggas wachsen dürfte und deutsche Unternehmen langfristig Lieferverträge schließen können. gas sei eine „ideale Brückentechnologie“ für Gebäude, die bald an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Stellungnahme zum Normenkontrollrat
die harsche Bewertung des Normenkontrollrats, der das Vorhaben als „handwerklich schwach“ bezeichnet hatte, wies Reiche ebenfalls zurück. Der Rat habe „die Stellungnahmen von Verbänden einfach übernommen“, so Reiche.



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