Verfassungsschutz-gutachten als Grundlage für AfD-verbotsverfahren
Der Rechtsexperte Markus Ogorek sieht im Verfassungsschutz-Gutachten zur afd eine tragfähige Grundlage für ein mögliches parteiverbotsverfahren. Das Gutachten, mit dem die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wurde, habe bei einem Antrag auf ein Parteiverbot „wesentliche Bedeutung“. Dies geht aus einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Direktors des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln hervor, über die der „Spiegel“ berichtet.
bewertung durch Bundesinnenminister und rechtliche Einschätzung
Bundesinnenminister alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai erklärt,das gutachten sei „nicht ausreichend“. wer behaupte, es könne als Grundlage dienen, übersehe entscheidende Punkte. Nach Auswertung der Rechtsprechung und Literatur widerspricht Ogorek dieser Einschätzung: Die rechtlichen Maßstäbe für die Einstufung und für ein Verbotsverfahren seien weitgehend vergleichbar.
Belege für ein Verbotsverfahren
Laut Ogorek könnten zahlreiche im Gutachten zusammengetragene Belege gegen die AfD grundsätzlich auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem möglichen Parteiverbotsverfahren verwendet werden. Der Rechtsexperte prüfte alle Äußerungen von AfD-Funktionären, die laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie darstellen, auf die strengeren Maßstäbe eines Verbotsverfahrens.
Insgesamt erwiesen sich 574 von 829 untersuchten Belegen als „tendenziell oder möglicherweise einschlägig“. Ogorek empfiehlt den demokratischen Parteien, einen Antrag auf ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Allerdings sollten diese abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Hochstufung durch das BfV scheitert.
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster abwarten
Falls das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung der AfD als rechtens bestätigt, könne dies darauf hindeuten, dass ein wesentlicher Teil der vom BfV gesammelten und ausgewerteten Belege auch im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens als Anhaltspunkt für eine verfassungsfeindliche Zielrichtung verwendet werden kann.
Ogorek betont jedoch, dass ein Abwarten auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Verantwortung, die das Grundgesetz Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit dem Instrument eines Verbotsverfahrens überträgt, nur schwer gerecht werde. Ziel sei es, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen.
1) Die repräsentative Demokratie an sich kennt kein Parteiverbot.
2) Würde man die AfD verbieten, hätten wir in Deutschland wieder eine Parteiendiktatur. Wir hatten in jüngster Vergangenheit schon zwei sozialistische Parteiendiktaturen.
3) Wer eine Partei verbieten lassen will, ist antidemokratisch.
4) Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
+ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +