Rechnungshof rügt Schwächen im Kampf gegen Steuerbetrug

Bundesrechnungshof (Archiv)

Der Bundesrechnungshof kritisiert erhebliche Mängel bei der Bekämpfung von Steuerstraftaten in Deutschland

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Bundesrechnungshof kritisiert Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten

Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Mängel bei der Bekämpfung von Steuerstraftaten in Deutschland festgestellt. Dies berichtet die „Bild“ unter Berufung auf ein Gutachten für den Haushaltsausschuss des Bundestags.

unzureichende unterstützung durch das Bundeszentralamt für Steuern

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfüllt laut dem Gutachten seine gesetzliche Aufgabe,die Länder bei der Verhütung und Verfolgung bedeutender Steuerstraftaten zu unterstützen,nicht ausreichend. Es fehle an klaren Aufgabenstrukturen sowie an ausreichender personeller und technischer Ausstattung.

Rolle des Bundes bei Steuerstrafverfolgung

Zwar liegt die Steuerstrafverfolgung grundsätzlich in der Verantwortung der Länder, doch der bund ist verpflichtet, insbesondere bei länderübergreifenden oder internationalen Fällen unterstützend tätig zu werden.Der bundesrechnungshof bemängelt,dass diese Rolle bisher nur eingeschränkt wahrgenommen wird.

Vorschläge zur Verbesserung

Die Länder haben einen erheblichen zusätzlichen Unterstützungsbedarf angemeldet. Sie fordern eine bessere Koordinierung, einen intensiveren Datenaustausch und die einrichtung einer zentralen Servicestelle beim BZSt. Das Bundesfinanzministerium hat viele dieser Vorschläge bisher nicht umgesetzt und verweist auf rechtliche Zuständigkeitsfragen sowie begrenzte Haushaltsmittel.

Konkrete Auswirkungen der Defizite

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs haben die bestehenden Defizite bereits konkrete Auswirkungen. Bei der Auswertung internationaler datensätze, wie den Panama Papers, seien mögliche Steuereinnahmen nicht realisiert worden. Die Prüfer fordern daher eine deutliche Stärkung des Bundeszentralamts für Steuern und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, um Steuerstraftaten effektiver verfolgen zu können.

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