Paus: Gesetz für Ukraine-Hilfe aus russischem Vermögen nötig

Lisa Paus (Archiv)
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Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestags, Lisa Paus (Grüne), hält ein eigenes Bundestagsgesetz für notwendig, falls die Ukraine Kredite von bis zu 140 Milliarden Euro aus eingefrorenem russischem Vermögen erhalten soll. Am Donnerstag berät der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs über die Verwendung dieser Vermögen

Gesetzliche Grundlage für Kredite an Ukraine aus eingefrorenem russischem Vermögen gefordert

Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Bundestages, Lisa Paus (grüne), hält ein eigenes Bundesgesetz für erforderlich, falls die Ukraine Kredite von bis zu 140 Milliarden Euro aus eingefrorenem russischem Vermögen erhalten soll. Über die Verwendung dieser Vermögen berät am Donnerstag der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs.

Aussagen von Lisa Paus

Paus erklärte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben), ein nationales Gesetz zur Absicherung sei notwendig, falls sich der Europäische Rat am Donnerstag auf die Nutzung der Vermögen einigen sollte. Dies sei unstrittig, richtig und nachvollziehbar. An den Details werde gearbeitet.Ein entsprechendes Gesetz könne jedoch nicht kurzfristig verabschiedet werden, sondern erst im neuen Jahr.

Finanzbedarf der Ukraine und Umfang eingefrorener Gelder

Der Finanzbedarf der Ukraine wird bis Ende 2027 auf 135,7 Milliarden Euro geschätzt. Die in der Europäischen Union festgesetzten Gelder der russischen Zentralbank belaufen sich insgesamt auf bis zu 210 Milliarden Euro.


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