Klimaschutzverpflichtungen der Bundesregierung
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, betont die gesetzlichen Verpflichtungen der Bundesregierung im Klimaschutz. Das Klimaschutzprogramm müsse alle notwendigen maßnahmen enthalten, um die gesetzlich festgelegten Ziele zur Minderung von Treibhausgasen zu erreichen. „das haben wir im Januar entschieden, und hieran hat sich nichts geändert“, sagte Korbmacher der FAZ.Er sehe nicht, dass die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2026 Abstriche von ihren Verpflichtungen machen wolle. Der Expertenrat könne nur Prognosen anstellen, die mit Unsicherheiten behaftet seien, so Korbmacher.
Urteil zur Massentierhaltung
Zum sogenannten Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärte Korbmacher, es sei „kein Urteil gegen Massentierhaltung“. Die Länder, die eine Tierschutzverbandsklage zuließen, eröffneten politisch gewollt Klagemöglichkeiten zur Stärkung des Tierschutzes. Das gericht hatte kürzlich entschieden, dass die Branchenstandards für die Intensivputenmast nicht tierschutzkonform seien.
Europäische Naturschutzvorhaben
In Bezug auf die europäischen Vorhaben zur Wiederherstellung von Natur sagte Korbmacher,die EU habe eine umfassende Naturschutzgesetzgebung beschlossen,die den Bau von Infrastruktur einschränken könnte. Die Verpflichtungen zum Naturschutz seien mit erheblichem Aufwand für Bund,Länder und Kommunen verbunden.


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