Die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM), Kerstin Claus, sieht mit Blick auf bestehende Schutzlücken „auf allen Ebenen“ politischen Handlungsbedarf. Sie sagte dies am Dienstag der dts Nachrichtenagentur.
Festgestellter Handlungsbedarf
schule
Claus nannte als Beispiel die Regelungen zu Schutzkonzepten in Schulen. In elf Bundesländern gebe es verpflichtende Regelungen. „Dann fehlen eben fünf“, sagte sie. In diesen Ländern müsse die Verpflichtung entsprechend aufgebaut werden.
Qualitätssicherung
In den Ländern fehle nach Claus für Schutzkonzepte die „Qualitätssicherung“. „Ansonsten ist es einfach ein stumpfes Schwert“, sagte sie.
Rechtliche Lücken
Claus sieht bundespolitische Lücken, die gesetzgeberisch zu beheben seien. Betroffen seien vor allem das Familienrecht und das Strafrecht.
Finanzierung
Es gebe Finanzierungslücken, die sich „in alle möglichen Bereiche deklinieren lassen“, sagte Claus. Spezialisierte Fachberatungen vor Ort seien nicht ausreichend gesichert finanziert. Für viele Kommunen seien diese Beratungen weiterhin freiwillige leistungen. In der Folge falle die Versorgung in den Kommunen weg.
Ausbildung und Beratung vor Ort
Claus kritisierte, dass Entscheidungen nicht getroffen würden, die offensichtlich seien. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum es nicht in jedem Lehramtsstudium verpflichtend ist, dass man sich auch mit Kinderschutz beschäftigt, weil jedes Kind, das missbrauch erfährt, geht in die Schule“, sagte sie. Notwendig seien nicht nur anonyme Beratungsstellen im Netz, sondern Ansprechbarkeit vor Ort.
Politisches Mandat
Claus forderte ressortübergreifendes Handeln. „Wir müssen ressortübergreifend handeln und dann bin ich bei der Stelle, wo ich sage, wir brauchen ein politisches mandat zu diesem Handeln in jedem Bundesland. aus meiner Sicht übrigens auch in jedem europäischen Mitgliedstaat“, sagte sie. Sie nannte Finanzierungslücken und Strukturlücken als Gründe für ihre Forderungen.
Bericht und Empfehlungen
claus hatte zuvor den ersten Bericht ihres Amtes an die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben. Dieser benennt 15 politische handlungsbedarfe für Bund, Länder und Kommunen. Unter anderem werden Bund, Länder und EU darin dazu aufgefordert, die Empfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ vom September 2026 umzusetzen und zu finanzieren.







Schreibe einen Kommentar