Bundesverteidigungsministerium plant Vorhalteverträge
Das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt, Vorhalteverträge abzuschließen, um die Ausstattung der Bundeswehr langfristig und im Verteidigungsfall sicherzustellen. Rüstungsstaatssekretär Jens Plötner erläuterte dem „Spiegel“ die geplante Vorgehensweise.
Drei-Phasen-Modell
Plötner erklärte,dass die Verträge in drei Phasen ablaufen sollen. Zunächst gehe es um die Erstausrüstung der Truppe und das Auffüllen der Bestände. Danach folge die Produktion auf Lager,idealerweise beim Hersteller,um kontinuierliche Updates der IT-Systeme zu ermöglichen. Im dritten Schritt sollen Verträge geschlossen werden, die im Verteidigungsfall eine schnelle Hochskalierung der Kapazitäten ermöglichen. Dieses Modell sei für Munition und drohnen vorgesehen, wobei auch die Industrie in der Verantwortung stehe.
Übertragung auf größere Systeme
Das Ministerium prüft, ob dieser Ansatz auf größere Systeme wie Schützenpanzer übertragbar ist. Plötner betonte die Notwendigkeit, Kapazitäten über einen längeren Zeitraum sicherzustellen und flexibel zu bleiben, insbesondere bei Änderungen im Mix aus bemannten und unbemannten Systemen. Er warnte davor,dass die Industrie nach der Produktion von gepanzerten Fahrzeugen die Produktionsanlagen abbaut.
Herausforderungen der Verteidigungsindustrie
Plötner wies darauf hin, dass die Verteidigungsindustrie in Deutschland seit Ende der Achtzigerjahre um zwei Drittel geschrumpft sei. Den Ausbau dieser industriellen Basis könne man nicht über Nacht erreichen. Dennoch erwartet die Truppe noch in diesem Jahr eine Reihe größerer Auslieferungen.


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