Der Schlagabtausch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und einer Kinderärztin in einer TV-Runde bei RTL wird nach Ansicht der Bundesregierung wohl kein juristisches Nachspiel haben.
Reaktion der bundesregierung
Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Montag der dts Nachrichtenagentur, der Bundeskanzler habe in seiner Amtszeit „nicht einmal ein Rechtsverfahren eingeleitet auf der Grundlage von Dingen“. Er wüsste auch nicht, „warum Merz jetzt ein Rechtsverfahren einleiten solle“. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Das sei „einfach absurd“,so Kornelius.
Auf die Nachfrage, wie der Kanzler reagieren würde, wenn eine Staatsanwaltschaft selbstständig ein Verfahren einleiten sollte, hielt sich Kornelius bedeckt. Er werde auf „hypothetische Fragen keine Antwort geben“, sagte er.
Hintergrund: Schlagabtausch in einer TV-Runde
In der Sendung warf die Kinderärztin Merz vor, mit dem Gesundheitssparpaket der schwarz-roten Koalition seinen Amtseid zu brechen. Merz wies den Vorwurf vehement zurück.
Äußerungen nach der Sendung
Im Anschluss sagte die Ärztin der „Bild“, Merz habe ihr nach der sendung vorgeworfen, dass ihre Aussagen „straffällig“ gewesen seien. Kornelius bezeichnete diese Aussage als eine Behauptung,“die im Raum steht“,und fügte hinzu,dass er sie nicht dementieren müsse.



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