Merz begrüßt Abschwächung der CO2-Flottengrenzwerte in der EU
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die geplante Abschwächung der CO2-Flottengrenzwerte für Neuwagen in der Europäischen Union und die damit verbundene Abkehr vom sogenannten Verbrenner-Aus positiv bewertet. Es sei gut, dass die EU-Kommission nach dem klaren Signal der Bundesregierung die Regulierung im Automobilbereich öffne, erklärte Merz am Dienstag. Mehr Technologieoffenheit und mehr flexibilität seien nach seinen Worten Schritte, um Klimaziele, Marktrealitäten, Unternehmen und Arbeitsplätze besser zusammenzubringen.
Forderung nach Technologieoffenheit und Bürokratieabbau
Merz kündigte an, die umfangreichen Vorschläge der EU-Kommission im Einzelnen zu prüfen. Bei der Ausgestaltung sei Technologieoffenheit von zentraler Bedeutung. Neue Vorgaben dürften zudem nicht zu mehr Bürokratie führen, betonte der Bundeskanzler.
Dies gelte insbesondere für die vorgeschlagene Regelung zu Dienstwagenflotten. Neue gesetzliche Quoten für Fahrzeugtypen in Dienstwagenflotten lehne die Bundesregierung weiter ab. Es dürfe nicht zu einer Überforderung des deutschen Mittelstands kommen,weder durch Quoten noch durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand,so Merz.
Vorschlag der EU-Kommission zu CO2-Zielen für Neuwagen
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor,dass Automobilhersteller ab 2035 ein Emissionsreduktionsziel von 90 Prozent einhalten müssen. Bislang war vorgesehen, den CO2-ausstoß von Neuwagen bis 2035 auf null Gramm CO2 pro Kilometer zu senken.
Die verbleibenden 10 Prozent der CO2-Emissionen von Neuwagen können die hersteller nach den Plänen der Kommission durch die Verwendung von in der EU hergestelltem kohlenstoffarmem Stahl oder durch E-Fuels und Biokraftstoffe kompensieren. Dadurch könnten Plug-in-Hybride (PHEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer, Mild-Hybride und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor neben vollelektrischen Fahrzeugen (EVs) und Wasserstofffahrzeugen auch nach 2035 weiterhin eine Rolle spielen.
Da die beiden CO2-Emissionshandelssysteme nach Angaben der Kommission ohnehin die Klimaneutralität der Stahlproduktion und des Verkehrs herbeiführen sollen,führt dieser kompensationsmechanismus wahrscheinlich nicht zu stärker sinkenden Emissionen.
Anpassungen bei Transportern und schweren Nutzfahrzeugen
Der Vorschlag der Kommission sieht außerdem vor, dass das CO2-Ziel für Transporter bis 2030 von 50 Prozent auf 40 Prozent gesenkt wird. Zudem wird eine gezielte Änderung der CO2-emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge vorgeschlagen, um die einhaltung der Ziele für 2030 flexibler zu gestalten.
Regelungen für Firmenfahrzeuge und Förderung in der EU
Im bereich der Firmenfahrzeuge sollen auf Ebene der Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt werden. Diese sollen die einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge durch große Unternehmen fördern. Emissionsarme Fahrzeuge und das Gütesiegel „Made in the EU“ sollen zudem Voraussetzung für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden.Mit 1,8 Milliarden Euro soll die Entwicklung einer vollständig in der EU produzierten Wertschöpfungskette für Batterien beschleunigt werden. Im Rahmen eines Batterieförderprogramms sollen europäische Batteriezellenhersteller mit 1,5 Milliarden Euro durch zinslose Darlehen unterstützt werden.











