Offenheit für AfD-Verbotsverfahren und Wahlrechtsentzug für Björn Höcke
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) und Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) haben sich offen für ein Verbot der AfD in Thüringen und einen möglichen Wahlrechtsentzug für den Thüringer afd-politiker Björn Höcke gezeigt. Badenberg sprach sich in der „Süddeutschen Zeitung“ für ein Verbotsverfahren gegen den AfD-Landesverband thüringen aus. Maier signalisierte Unterstützung für diesen Vorstoß.
forderungen nach AfD-Verbotsverfahren und Grundrechtsverwirkung
Badenbergs Position zu AfD-Verbot und Höcke
„Ich spreche mich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diesen Landesverband aus“, sagte felor Badenberg der „Süddeutschen Zeitung“. zudem regte sie an, über eine mögliche Grundrechtsverwirkung bei Björn Höcke zu diskutieren. „Und wir müssen darüber reden, ob wir bei Björn Höcke die Möglichkeiten der Grundrechtsverwirkung nutzen – die auch zum Entzug des aktiven und passiven Wahlrechts führen kann“, forderte badenberg.
Zustimmung von Georg Maier
In der SPD stößt der Vorstoß auf Zustimmung. „Ich bin offen dafür,das zu tun. Beides“, sagte Georg Maier. er befürwortet damit sowohl ein Verbotsverfahren gegen die AfD in Thüringen als auch die Prüfung eines Wahlrechtsentzugs für Höcke.
Debatte um bundesweites AfD-Verbot
Maier drängt Union zu klarerer Position
Maier fordert von der Union, ihre Zurückhaltung bei einem bundesweiten AfD-Verbot aufzugeben. „Wenn unsere Demokratie nicht ihre Waffen zeigt, wird die AfD sie zerstören“, sagte der SPD-Politiker. Er verwies auf „zahlreiche renommierte Verfassungsrechtler“, die vor dem Hintergrund einer zunehmenden Radikalisierung der AfD ein Verbot ebenfalls für geboten hielten. Maier gilt in seiner Partei als Vorkämpfer für ein AfD-Verbot.
Badenbergs Warnung vor Scheitern eines Verbots
Badenberg bremst dagegen die Pläne der SPD und warnt vor einem möglichen Scheitern eines Verbotsverfahrens. „Die AfD ist eine Gefahr für unseren demokratischen Rechtsstaat.Sie vertritt verfassungsfeindliche Positionen, unterhält enge Verbindungen zu Akteuren aus der rechtsextremen Szene sowie Verbindungen zu autokratischen Staaten.“ dies reiche ihrer Einschätzung nach jedoch nicht für ein Parteiverbot aus. Zugleich betonte sie, die Union dürfe an der „brandmauer“ zur AfD nicht rütteln.
Mögliche Konsequenzen eines afd-Verbots
Auflösung der Partei und Mandatsverlust
Badenberg und Maier wiesen auf weitreichende Folgen eines Verbots der AfD-Gesamtpartei hin. „Dann würde die Partei sofort aufgelöst“, sagte Badenberg. Alle Abgeordneten der AfD würden ihre Mandate verlieren, „und zwar auf allen Ebenen: im Europäischen Parlament, im Bundestag, auch in den Landtagen“.
Das Bundesverfassungsgericht könne zudem das Parteivermögen einziehen. Es käme zu Durchsuchungen in den Abgeordnetenbüros.
Auswirkungen auf Parlamente
Nach Einschätzung Maiers müssten in einem solchen Fall auch Parlamente neu gewählt werden. „Da fehlt ja teilweise ein Drittel der Stimmen,die Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten würden kippen“,sagte er. Maier bezeichnete ein solches Vorgehen als „operation am offenen Herzen der Demokratie“.











