Landwirtschaftsministerium gegen Zuckersteuer-Pläne

Landwirtschaftsministerium (Archiv)

Das Bundesfinanzministerium plant eine Zuckersteuer, die innerhalb der Bundesregierung auf scharfe Kritik stößt

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Einleitung

Die geplante Zuckersteuer des Bundesfinanzministeriums stößt auf Widerstand innerhalb der Bundesregierung. Ein Schreiben des Landwirtschafts- und ernährungsministeriums an das Finanzministerium vom 12. August, aus dem der „Spiegel“ zitiert, verdeutlicht die Kritikpunkte.

Hauptteil

Das Eckpunktepapier des Finanzministeriums vom 7.August 2026 sieht eine umfassende Besteuerung von zuckerhaltigen Getränken vor. Das Landwirtschaftsministerium, unter Leitung von Alois Rainer (CSU), hat einen Leitungsvorbehalt eingelegt. Fachlich gehe das Papier über die Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit (FKG) hinaus, die im frühjahr Sparvorschläge für die gesetzlichen Krankenkassen vorgelegt hatte.

Das Protestschreiben des Landwirtschaftsministeriums kritisiert, dass nicht nur zuckergesüßte Erfrischungsgetränke, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie mischgetränke von der Steuer betroffen wären. Zudem sollen Getränke mit Süßungsmitteln besteuert werden, was die FKG nicht vorgesehen hatte.

finanzielle Auswirkungen

Das Landwirtschafts- und das Wirtschaftsministerium haben berechnet, dass die erwarteten einnahmen aus der Steuer auf Erfrischungsgetränke bei rund 2 Milliarden Euro pro Jahr liegen würden. Dies übersteigt die für die Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro im Jahr 2027 deutlich.

Hintergrund

Das Landwirtschaftsministerium lehnt die Besteuerung von Fruchtschorlen, Gemüsesäften und Smoothies ab, da dies das Ziel einer gesunden Ernährung konterkarieren würde. auch alkoholfreies Bier könnte durch die Steuer teurer als alkoholhaltiges Bier werden. Die Beamten von Alois Rainer empfehlen, das Gesetz erst ab 2028 in Kraft treten zu lassen, wie ursprünglich geplant.

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