Koalition will Vermieter an Heizungskosten beteiligen

Heizungsrohre (Archiv)

<h3>Reform des Heizungsgesetzes: Kostenbremse für Mieter geplant</h3> Die Koalition plant eine Reform des Heizungsgesetzes, die eine "Kostenbremse" für Mieter vorsieht. Vermieter sollen unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Heizkosten übernehmen. <h4>Wahlfreiheit beim Heizungseinbau</h4> Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass Vermieter weiterhin die Wahlfreiheit beim Einbau neuer Heizungen haben. Bei Heizungen, die fossile Energiequellen nutzen, müssen Vermieter jedoch an den laufenden Heizkosten beteiligt werden. <h4>Kostenbeteiligung der Vermieter</h4> In solchen Fällen sollen Vermieter die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen

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Reform des Heizungsgesetzes: Kostenbremse für Mieter

Die Koalition plant, mit der Reform des Heizungsgesetzes eine „Kostenbremse“ für Mieter einzuführen. Vermieter sollen unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Heizkosten übernehmen.

Wahlfreiheit und Kostenbeteiligung

justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, dass Vermieter weiterhin die Wahlfreiheit beim Einbau neuer Heizungen haben.Bei Heizungen,die fossile Energiequellen nutzen,müssen Vermieter jedoch an den laufenden Heizkosten beteiligt werden. Sie sollen die Hälfte der Netzentgelte, des CO2-Preises und der Kosten für biogene Kraftstoffe tragen.

Biotreppe und neue Regelungen

Ab 2029 soll bei Austausch von Öl- oder Gasheizungen in bestehenden Wohngebäuden eine „Biotreppe“ gelten. Diese sieht eine stufenweise Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff vor. Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten für Bio-Brennstoffe. diese Regelung gilt auch für Wohngebäude, die bis Ende 2029 erstmals genutzt werden.

Informationspflicht und Aufteilung der Kosten

Lieferanten müssen den Anteil der biogenen Brennstoffe korrekt bemessen, um Quersubventionierungen zu vermeiden. Ab 2028 werden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Für Nicht-Wohngebäude soll eine pragmatische Regelung entwickelt werden.

Bestandsschutz und Härtefallklausel

Für neu errichtete Wohnungen mit Bauantragsstellung vor dem Kabinettstermin gilt Bestandsschutz. Die neuen Regeln werden 2036 evaluiert. Selbstversorgende Mieter erhalten einen Erstattungsanspruch gegen den vermieter. Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit niedrigen Mieten wird im parlamentarischen Verfahren ausgearbeitet.

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