Regenbogenflagge am Bundestag
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) lässt am Sonntag, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, die Regenbogenflagge auf dem Bundestag hissen. Dies teilte das parlament am Freitag mit.
Parlamentarischer Anlass
Klöckner betonte den konkreten parlamentarischen Bezug des Tages. Am 17. Mai 2002 beschloss der Bundestag die Rehabilitierung homosexueller Opfer der NS-Justiz. Der 17. Mai ist zudem der Internationale Tag gegen Homophobie. Daher weht die Flagge an diesem Datum und nicht am Tag des Berliner Christopher Street Days.
Hintergrund des 17. Mai
Der 17. Mai steht international für den Kampf gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz unterschiedlicher lebensweisen. Anlass ist die Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation vom 17. Mai 1990, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen.
Bedeutung der Bundesflagge
Klöckner hob die Bedeutung der Bundesflagge hervor: „Schwarz-Rot-gold steht für die Ordnung unseres Grundgesetzes – für Freiheit, Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz.Dazu gehört auch das Recht jedes Menschen auf sexuelle Selbstbestimmung.“
flaggenerlass der Bundesregierung
Die Beflaggung erfolgt im Rahmen des geltenden Flaggenerlasses der Bundesregierung, wonach die Regenbogenflagge explizit nur einmal jährlich an Bundesgebäuden gehisst werden darf. Klöckner entschied sich für den Tag mit parlamentarischem Bezug.



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