Bundeskanzler lehnt Herabsetzung des Wahlalters im Bund ab

Stimmzettel zur Bundestagswahl 2025 (Archiv)

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) lehnt eine Herabsetzung des Wahlalters bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre ab. Bei einer Fragerunde auf dem Katholikentag in Würzburg äußerte er am Freitag Skepsis gegenüber einer generellen Herabsetzung. Merz betonte, dass es schwer zu begründen wäre, nur das aktive Wahlrecht zu ändern, ohne das passive Wahlrecht anzupassen

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Bundeskanzler Merz gegen Herabsetzung des Wahlalters

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich gegen eine Herabsetzung des Wahlalters bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre ausgesprochen. Bei einer Fragerunde auf dem Katholikentag in Würzburg erklärte Merz am Freitag seine Skepsis gegenüber einer generellen Änderung.

Argumentation für Beibehaltung

Merz betonte, dass es schwierig sei, nur das aktive Wahlrecht herabzusetzen, ohne das passive Wahlrecht anzupassen. Er verwies darauf,dass bei der letzten Änderung das aktive Wahlrecht auf 18 Jahre und das passive auf 21 Jahre festgelegt wurde,was später an die Volljährigkeit angepasst wurde. Merz hält es für richtig, aktives und passives Wahlrecht im gleichen Alter zu belassen, da 18 Jahre das Alter der Volljährigkeit und damit der vollen verantwortung sei.

Vergleich mit anderen Wahlen

Während das Wahlalter auf Bundesebene bei 18 Jahren liegt, können Jugendliche ab 16 Jahren das Europäische Parlament wählen. In einigen Bundesländern sind 16-Jährige bereits zur Landtagswahl und zu Kommunalwahlen zugelassen. Merz zeigte sich offen für Gegenargumente, jedoch habe ihn bisher keines überzeugt, das Wahlalter für den Bundestag zu ändern.

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