Kinder-Influencer in Social Media: CDU-Vorstoß für schärfere Gesetze

Junge Frau mit Smartphone (Archiv)

Die CDU fordert strengere Auflagen für Auftritte sogenannter Kinder-Influencer in sozialen Medien

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CDU-Frauen Union fordert strengere Regeln für Kinder-Influencer

Die Frauen Union der CDU will Auftritte sogenannter Kinder-Influencer in sozialen medien nur noch unter strengen Auflagen zulassen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass Kinder auch dann den vollen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes genießen, wenn sie nicht an professionellen Film- oder Werbeproduktionen mitwirken, sondern im häuslichen Umfeld Inhalte für Social-Media-Plattformen erstellen. Dies geht aus einem Antragsentwurf der Frauen Union für den CDU-Bundesparteitag im Februar hervor. Das Papier liegt nach eigenen Angaben dem Nachrichtenmagazin Politico vor.

Aussagen der Vorsitzenden der Frauen Union

Kindeswohl in sozialen Medien

die Vorsitzende der Frauen union, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, erklärte dem Magazin, Kinderrechte würden nicht in den sozialen Medien enden. Auch im Netz müsse das Kindeswohl Vorrang vor kommerziellen Interessen haben. Manchmal müssten Kinder auch vor ihren Eltern geschützt werden.

Kritik an Family-Influencern

warken verwies auf sogenannte Family-Influencer, die ihre Kinder im Netz vermarkteten und private sowie intime details veröffentlichten. Das jugendarbeitsschutzgesetz müsse diese Kinder ebenso vor Ausbeutung und Überforderung schützen,wie es für Kinderschauspieler gelte. Nach ihren Worten bedeute das, was als Familien-Content verkauft werde, in zahlreichen Fällen nichts anderes als Kinderarbeit.

Geplante gesetzliche Regelungen

strenge Auflagen und genehmigungspflicht

Laut Antragsentwurf sollen Kinder, die von ihren Eltern oder Dritten im Internet zu kommerziellen Zwecken abgebildet werden, nur unter strengen Auflagen und mit vorheriger Genehmigung tätig werden dürfen. Dies solle analog zu bestehenden Bestimmungen für Kinder bei Theateraufführungen, Musikdarbietungen, Werbeveranstaltungen oder Rundfunkaufnahmen gelten.

Definition von Arbeit für Kinder unter 15 Jahren

Die Produktion von social-Media-Inhalten zu kommerziellen zwecken soll bei Kindern unter 15 Jahren im Jugendarbeitsschutzgesetz ausdrücklich als arbeit definiert werden. Ziel des Vorstoßes der Frauen Union ist es, damit einen umfassenden rechtlichen Schutz für Kinder-Influencer zu verankern.

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