KBV warnt vor Pleitewelle auch wichtiger Versorger-Kliniken

Medizinisches Personal in einem Krankenhaus (Archiv)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor Klinikpleiten wegen Abschwächungen der von Karl Lauterbach gestarteten Krankenhausreform

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KBV warnt vor Pleitewelle bei Kliniken wegen abgeschwächter Krankenhausreform

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt wegen Abschwächungen der Krankenhausreform vor einer Pleitewelle auch bei dringend benötigten Kliniken. Die noch von Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gestartete Reform sei „bis zur Unkenntlichkeit zerfleddert“, sagte der KBV-vorstandsvorsitzende Andreas Gassen der „Neuen osnabrücker Zeitung“.

Warnung vor Insolvenzen wichtiger Krankenhäuser

Gassen erklärte, die Konsequenz aus der abgeschwächten Krankenhausreform sei klar: Ohne eine echte Reform würden Krankenhäuser weiter reihenweise in die Insolvenz stürzen. Betroffen seien nach seinen Worten nicht nur „verzichtbare Kleinkrankenhäuser“, sondern auch teils wichtige Versorger-Kliniken, die gute Arbeit leisteten und benötigt würden.

Kritik an den Bundesländern

Die Verantwortung für die Entwicklung sieht Gassen bei den Regierungschefs der Länder. „Die Bundesländer sind zu den notwendigen Strukturanpassungen einfach nicht bereit, bei der Mahnwache vor der Miniklinik mit 80 Betten machen alle mit“, sagte er.

Kostenstruktur und Patientenzahlen im Gesundheitswesen

Laut dem KBV-Chef sind die Kliniken mit über 100 Milliarden Euro im Jahr der mit großem Abstand größte kostenblock im Gesundheitswesen. Dies geschehe bei konstant sinkenden Patientenzahlen. Dennoch gelinge es nicht, überall eine optimale Versorgung anzubieten und die für die Versorgung wichtigen krankenhäuser personell und finanziell angemessen auszustatten.

Debatte über kleine Krankenhäuser

Gassen führte aus, dass Deutschland aus rein versorgungsbezogener Sicht auf etliche, teils sehr kleine Krankenhäuser verzichten könnte, „die jetzt bereits kaum noch echte Versorgung leisten“.Jeder Ministerpräsident wisse dies,sage aber: „Nicht in meinem Bundesland.“

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