Kabinett beschließt Reform des Vereinsgesetzes

Bundesinnenministerium (Archiv)
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Die Bundesregierung plant eine Reform des Vereinsgesetzes

Reform des Vereinsgesetzes

Die Bundesregierung hat eine Reform des Vereinsgesetzes initiiert. Ziel ist es, die Einflussnahme ausländischer Regierungen in Deutschland zu reduzieren. Dies teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit.

Neue Offenlegungspflichten

Künftig müssen Vereine offenlegen, wenn sie mehr als 10.000 Euro aus dem Ausland oder von damit verbundenen organisationen erhalten. Diese Maßnahme soll den Sicherheitsbehörden ermöglichen, Finanzströme besser nachzuvollziehen. Verdeckte Methoden wie das sogenannte „Hawala Banking“ oder nicht registrierte Barspenden sollen gezielter bekämpft werden. damit soll extremistischen und terroristischen Bestrebungen die finanzielle Grundlage entzogen werden.

Stellungnahme des Innenministers

bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte, dass bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage die Finanzierung aus dem Ausland eine zentrale Rolle spiele.“Uns geht es um Aufdecken, Aufklären, Abstellen. Einflussnahme ausländischer Regierungen über hier gemeldete Vereine nehmen wir dabei stärker in den Blick“, sagte Dobrindt.


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