Polizei meldet neuen Höchststand bei Politiker-Beleidigungen

Bundestagsabgeordnete (Archiv)

Die Polizei ermittelt verstärkt gegen Personen, denen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern vorgeworfen wird

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Ermittlungen wegen Beleidigung von Politikern nehmen‍ zu

Die⁤ Polizei verzeichnet ​einen Anstieg von Ermittlungen ‌gegen Personen, denen ‌Beleidigung, ⁢üble ⁤Nachrede oder Verleumdung von Politikern vorgeworfen wird. Dies geht⁣ aus den aktuellen ‍Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der‌ Länder hervor,über ​die die „Welt“ berichtet. Im Jahr 2025 wurden 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des ‌Strafgesetzbuches ‌erfasst. Im ⁣Jahr ​2024 waren‍ es 4.439 Verstöße, während 2023 die Zahl bei 2.598 gemeldeten Verstößen lag.

Hintergrund der Statistik

Die Daten basieren auf polizeilich ausermittelten Delikten und geben keinen Aufschluss über spätere Verurteilungen. Sie bieten ‍jedoch einen⁤ Anhaltspunkt für die Kriminalitätsentwicklung. Der‌ Bund wird die gesammelten Daten ⁣der Länder in der Polizeilichen​ Kriminalstatistik am Montag veröffentlichen.

Debatte⁤ um Paragraf 188

Lena‍ gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, erklärte der ​“Welt“, dass die Behauptung, Paragraf 188 verbiete jegliche Kritik an Politikern, falsch‌ sei. Diese Behauptung ⁢werde von „rechtsextremen Kräften der AfD‍ genutzt, ⁤um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“. Gumnior regte an,darüber ‌zu⁤ diskutieren,die⁤ Norm auf kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger zu begrenzen,die vermehrt Bedrohungen und Übergriffen ausgesetzt seien. Berufspolitiker hätten ​hingegen andere Möglichkeiten zum schutz.

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