Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv)
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Die Bundesregierung beschloss einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen,der den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern soll. Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten und die Teilnahme an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings anordnen können. Das Bundesjustizministerium teilte die Pläne am mittwoch mit.

Geplante Maßnahmen

Elektronische Fußfesseln und soziale Trainings

Der Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte elektronische Fußfesseln anordnen können. Zudem sollen sie verpflichtende soziale Trainingskurse verhängen dürfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, häusliche Gewalt sei „kein Schicksal“ und der Rechtsstaat müsse mehr tun, um insbesondere Frauen besser zu schützen. „Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied.“ das Beispiel Spanien zeige, dass die elektronische Fußfessel Leben retten könne. „Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern.“

Verschärfte sanktionen und bessere Gefährdungsanalyse

Anhebung des strafrahmens

Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.

Abfrage des Waffenregisters

Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.


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