Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen,der den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern soll. Familiengerichte sollen Gewalttäter künftig zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten und die Teilnahme an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings anordnen können. Das Bundesjustizministerium teilte die Pläne am mittwoch mit.
Geplante Maßnahmen
Elektronische Fußfesseln und soziale Trainings
Der Entwurf sieht vor, dass Familiengerichte elektronische Fußfesseln anordnen können. Zudem sollen sie verpflichtende soziale Trainingskurse verhängen dürfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, häusliche Gewalt sei „kein Schicksal“ und der Rechtsstaat müsse mehr tun, um insbesondere Frauen besser zu schützen. „Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied.“ das Beispiel Spanien zeige, dass die elektronische Fußfessel Leben retten könne. „Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern.“
Verschärfte sanktionen und bessere Gefährdungsanalyse
Anhebung des strafrahmens
Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden.
Abfrage des Waffenregisters
Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.






