Junge Union will Sozialreformen auch gegen SPD durchsetzen

Junge Union (Archiv)

<h3>Junge Union fordert Durchsetzung von Sozialreformen</h3> Der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, fordert Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Sozialreformen auch gegen den Widerstand der SPD und von Bundessozialministerin Bärbel Bas per Richtlinienkompetenz durchzusetzen. Winkel erklärte gegenüber der "Bild", dass der Kanzler handeln müsse, falls die Sozialministerin nicht kooperationsbereit sei

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Junge Union fordert durchsetzung von sozialreformen gegen SPD-Widerstand

Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Jungen union (JU), Johannes Winkel, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu aufgefordert, Sozialreformen auch gegen den Willen der SPD und Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) per Richtlinienkompetenz durchzusetzen.

Appell an den Kanzler

Winkel erklärte gegenüber der „Bild“, dass der Kanzler handeln müsse, falls die Sozialministerin nicht kooperationsbereit sei. „Wenn Bas partout nicht arbeiten will, muss der Kanzler per Richtlinienkompetenz entscheiden“, sagte Winkel. Er betonte, der Kanzler habe außenpolitisch bereits Führungsstärke bewiesen und diese werde nun auch in Deutschland benötigt.

Kritik am Sozialstaat

Der CDU-Sozialpolitiker forderte zudem, die Koalition müsse den seiner Ansicht nach „aufgeblähten“ Sozialstaat kürzen. „Ob wir es nun wollen oder nicht“, so Winkel. er kritisierte, dass Bundessozialministerin Bas alles blockiere, was aus seiner Sicht in Richtung Realität gehe, und forderte vom Kanzler klare Führung statt eines „Kuschelkurses“.

Soziale Gerechtigkeit im Fokus

Winkel betonte, es gehe nicht um weniger, sondern um mehr soziale Gerechtigkeit. Er führte an, dass es nicht sein könne, dass eine Familie im Bürgergeld nur geringfügig weniger geld zur Verfügung habe als eine Familie in Arbeit. Dies sei aus seiner Sicht ein Grund dafür, dass Arbeiter in Deutschland nicht mehr sozialdemokratisch wählten.

Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Die Bundesregierung muss sich bei der Reform an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten. Das Gericht hatte 2019 entschieden, dass die den Grundsicherungsanspruch fundierende Menschenwürde allen zustehe und auch durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren gehe. Sanktionen seien grundsätzlich möglich, jedoch seien Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs verfassungswidrig.

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