gesetzentwurf zur schnelleren Scheidung für Gewaltopfer
Opfer häuslicher Gewalt sollen sich künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, über den die Funke-Mediengruppe berichtet. Die geplante Änderung im Eherecht soll dem Bedürfnis von Gewaltopfern rechnung tragen, eine Ehe mit dem Gewalttäter möglichst schnell zu beenden.
Gesetzliche Klarstellung gefordert
„Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt,muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können“,sagte Hubig den zeitungen der Funke-Mediengruppe. Derzeit werden Ehen in Deutschland in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden. Eine frühere scheidung ist nur möglich, wenn die Situation eine „unzumutbare Härte“ darstellt. Hubigs Entwurf präzisiert die Bedingungen für eine vorzeitige scheidung. Eine „unzumutbare Härte“ liegt vor, wenn eine Ehefrau oder ein mit ihr lebendes Kind vom Mann vorsätzlich und widerrechtlich verletzt worden ist.
Schutz der Wohnadresse bei Gerichtsverfahren
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Opfer häuslicher Gewalt ihren Wohnort bei Verfahren vor Familiengerichten besser geheim halten können. Bisher müssen die Verfahren am aktuellen Aufenthaltsort des Kindes geführt werden, was Rückschlüsse auf die Wohnadresse zulässt. „Wer von Gewalt betroffen ist,darf nicht zusätzlich gefährdet werden,indem er den eigenen Aufenthaltsort offenlegen muss“,betonte Hubig.
Einführung eines Wahlgerichtsstands
Die SPD-Politikerin plant die Einführung eines Wahlgerichtsstands, sodass Verfahren auch am früheren Aufenthaltsort des Kindes geführt werden können.“Gewalt in der Familie ist kein privates Problem“, sagte Hubig. betroffene müssten sich auf den Schutz des Staates verlassen können, wobei die Familiengerichte eine Schlüsselrolle einnehmen.



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