Hubig und Dobrindt stellen neuen Anti-Terror-Plan vor

Tatort nach Todesfahrt beim CSD (Archiv)

Nach dem Anschlag stellten Alexander Dobrindt und Stefanie Hubig einen Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor. <h3>Einleitung</h3>

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Einleitung

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ‌(CSU) und Bundesjustizministerin ⁢Stefanie Hubig ⁢(SPD) haben nach ‍dem Anschlag auf den CSD in Berlin einen neuen Zehn-Punkte-Plan zum ‌Schutz vor islamistischem terrorismus vorgestellt. Der Plan⁣ soll am Mittwoch im Bundeskabinett in Eckpunkten⁤ beschlossen ‌werden, kündigten die Minister an.

Maßnahmen im Überblick

Erweiterte‍ Überwachung

Dobrindt sagte, es gehe unter anderem darum, eine stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern​ zu ermöglichen. „Diese stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern drückt sich auch aus durch eine verstärkte Anwendung⁢ der Fußfessel.“ zudem solle​ eine stärkere Überwachung im Bereich ⁣der Daten erreicht werden. ​“Das heißt: besserer Schutz durch IP-Adressenspeicherung und der Sicherung von Verbindungsdaten zur ‌Gefahrenabwehr, nicht nur bei den Bundesbehörden, ‌sondern zukünftig auch bei den Länderbehörden.“

Strafrechtliche Verschärfungen

Dobrindt kündigte an, Messerangriffe hochzustufen. „Messerangriff wird zukünftig mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe⁤ geahndet werden und zum Verbrechen hochgestuft“, sagte Dobrindt.Diese Hochstufung sei dringend notwendig und stärke‍ die Gefahrenabwehr des Strafrechts.

Prävention und‌ Straftatbestände

Hubig ergänzte, dass auch im Bereich der Prävention ​Maßnahmen geplant seien. Es solle punktuell beim Verbreiten‍ von Propagandamitteln für den Islamischen⁣ Staat nachgeschärft werden. „Bislang herrscht⁢ hier immer wieder Unklarheit ‍und deshalb werden wir ‍den Straftatbestand ausweiten, ‍der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt.“ Zudem werde ein neuer Straftatbestand für Menschen geschaffen, die ⁢für terroristische Zwecke ⁣Spenden sammeln.

Änderungen im Jugendstrafrecht

Teil des Pakets sind auch Änderungen beim Jugendstrafrecht. Hubig sagte: „Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz, auch ⁢wenn manchmal in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht. Und trotzdem, obwohl es keine Kuscheljustiz ist, brauchen​ wir Anpassungen⁣ für verschiedene ‍Fälle.“ Gerichte, die Heranwachsende nach Jugendstrafrecht beurteilen wollen, sollen künftig im Urteil in jedem Fall ausdrücklich begründen müssen, warum​ sie⁤ Jugendstrafrecht anwenden. Darüber hinaus sollen Programme ‍zur⁣ Extremismusprävention stärker gefördert werden.

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