Unklare Unterstützung für Brosius-Gersdorf durch Union
Nach der kurzfristigen Absage der Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin hat CDU-Politiker Hendrik Hoppenstedt offengelassen, ob die Unionsfraktion der SPD-Kandidatin im Bundestag noch zustimmen wird.
Mehrheit für Kandidatin unsicher
„Ich kann, Stand jetzt, nicht garantieren, dass es überhaupt eine Mehrheit für Frau Brosius-Gersdorf geben wird“, sagte der Parlamentarische geschäftsführer der Unionsfraktion im Berlin Playbook Podcast am Dienstag.
Gründe für die Verschiebung
Die Entscheidung,den Tagesordnungspunkt am Freitag von der Agenda zu nehmen,sei laut hoppenstedt gefallen,weil die Unterstützung in der Fraktion zuletzt deutlich gesunken sei. „Die Fraktion konnte sich mit diesem Vorschlag von tag zu Tag weniger anfreunden. Deswegen haben wir die Notbremse gezogen“, erklärte Hoppenstedt.
Sinkende Akzeptanz in der Fraktion
Zwar habe es eine Einigung auf die Personalie gegeben, doch mit zunehmender Debatte habe der Personalvorschlag in der Fraktion und im ganzen Land weniger Akzeptanz gefunden.“Wir mussten dann feststellen – und da sind wir ja auch keinesfalls stolz drauf -,dass dieser personalvorschlag in der Fraktion mit zunehmender Debatte weniger akzeptanz fand“,so Hoppenstedt.
Selbstkritik an Verfahren
Mit Blick auf den Ablauf äußerte sich Hoppenstedt selbstkritisch. Künftig müsse die Fraktionsführung stärker berücksichtigen, wie die Fraktion einen solchen Personalvorschlag aufnimmt und möglicherweise auch kritischer mit den Personalvorschlägen anderer Fraktionen umgeht.
Kritik am Umgang mit Brosius-Gersdorf
CSU-Vorstandsmitglied Emmi Zeulner kritisierte den Umgang mit der SPD-Kandidatin. „Es gleicht einer Hetzjagd, dass sie Morddrohungen ausgesetzt ist und ihre fachliche Qualifikation als Richterin aberkannt wird“, sagte Zeulner. Brosius-Gersdorf sei keine Linksextremistin.
SPD soll Kandidatur überdenken
Gleichzeitig äußerte Zeulner Verständnis dafür, wenn die SPD ihre Entscheidung überdenkt. Die Sozialdemokraten seien gut beraten, nicht an der Kandidatur festzuhalten – auch im Sinne des Ansehens des Bundesverfassungsgerichts.