Hoffmann verteidigt Brosius-Gersdorf als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann hat die von der SPD vorgeschlagene kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, verteidigt und zu ihrer Wahl aufgerufen. „Frau Brosius-Gersdorf ist keine kandidatin der Union, aber eine respektable Kandidatin der SPD – und ganz sicher keine linksradikale Aktivistin“, sagte Hoffmann der „frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstagausgabe).
Position zum Lebensschutz
Hoffmann betonte, die Wahl von Brosius-Gersdorf sei kein Angriff auf den schutz des ungeborenen lebens. Sie habe in verschiedenen juristischen Schriften klargestellt, dass das Grundrecht auf Leben nicht erst ab Geburt gelte, sondern bereits dem embryo zustehe. Zudem habe Brosius-Gersdorf deutlich gemacht, dass das Recht des Ungeborenen auf Austragung mit fortschreitender Schwangerschaft an Gewicht gewinne. „Diese Aussagen sind so eindeutig, dass wir Frau Brosius-Gersdorf mittragen können, um unseren eigenen bürgerlichen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen“, erklärte Hoffmann.
Kritik an Menschenwürde-Definition
Kritiker,darunter auch Teile der CSU,äußern Bedenken an der Menschenwürde-Definition von Brosius-Gersdorf. Der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte den „Nürnberger Nachrichten“, er halte manche Aussagen der Kandidatin zum Thema Lebensschutz – insbesondere zur „Abwägungsfähigkeit der Menschenwürde“ – aufgrund seines christlichen Wertefundaments für schwierig.
Debatte um wahl der Verfassungsrichter
Im politischen Berlin ist vor der am Freitag anstehenden Wahl von drei Richtern für das Bundesverfassungsgericht eine intensive Debatte entbrannt. die schwarz-rote Koalition erreicht gemeinsam mit den Grünen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Insbesondere die Nominierung der Potsdamer Professorin brosius-Gersdorf durch die SPD stößt auch innerhalb der Union auf Widerstand. die Union schlägt den bisherigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vor. Neben Brosius-Gersdorf hat die SPD Ann-Katrin Kaufhold nominiert.
Wahlmodus für das Bundesverfassungsgericht
Die 16 Richterinnen und Richter des bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Für die Wahl ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In der Vergangenheit einigten sich die Parteien informell auf einen Verteilungsschlüssel, der sich an ihrer Größe orientierte. Da Union, SPD, grüne und bislang FDP nach der Bundestagswahl gemeinsam keine Zweidrittelmehrheit mehr erreichen, benötigen sie im Bundestag zusätzlich die stimmen der linken oder der AfD. Sollte die wahl im Bundestag scheitern, kann der Bundesrat die jeweiligen posten besetzen. Dort verfügen die Landesregierungen mit Beteiligung von Union, SPD, Grünen und FDP weiterhin über eine Zweidrittelmehrheit.