Höchststand bei Erwerbsminderungsrenten wegen psychischer Leiden

Klinik für Psychiatrie (Archiv)

Die Zahl der Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen hat 2025 einen Höchststand erreicht

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Anstieg der Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen

Die Zahl der Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Erkrankungen hat 2025 einen Höchststand erreicht. Dies geht aus Antworten des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Statistik und Entwicklung

2025 wurden knapp 74.800 Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen verzeichnet. Dies ist der höchste wert der vergangenen zehn Jahre. im Jahr 2024 lag die Zahl bei gut 72.000, während sie in den drei Jahren zuvor jeweils unter 70.000 lag. Diese Angaben basieren auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. die Leistung wird grundsätzlich gewährt, wenn jemand aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeitsfähig ist.

Anstieg bei Posttraumatischer Belastungsstörung

Im vergangenen Jahr erfolgte in knapp 3.200 Fällen der Rentenzugang wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), was einen deutlichen Anstieg darstellt. 2021 gingen knapp 2.500 Menschen aufgrund einer PTBS neu in Erwerbsminderungsrente, 2016 waren es noch weniger als 2.000.

Forderungen und Hintergründe

Die bundestagsabgeordnete anne Zerr (Linke) äußerte gegenüber der „rheinischen Post“, dass immer mehr Menschen durch eine PTBS arbeitsunfähig würden.Die Zahl der Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente aufgrund von PTBS sei seit 2016 um über 60 Prozent gestiegen. Zerr vermutet,dass auch Belastungen im Arbeitskontext eine Rolle spielen. Sie betonte, dass das Trauma oft dort entstehe, wo Menschen im Einsatz für die Gesellschaft tätig seien, etwa beim Rettungseinsatz oder auf der Intensivstation.

Zerr sprach sich dafür aus, PTBS in die Liste der Berufskrankheiten aufzunehmen. Sie kritisierte, dass traumatisierte Berufstätige keinen Anspruch auf die besseren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hätten, die allein arbeitgeberfinanziert sei.Stattdessen müsse die paritätisch finanzierte Kranken- und Rentenversicherung einspringen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sollten daher auf die Liste der Berufskrankheiten gesetzt werden.

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