Warnung vor AfD-Verbotsverfahren
Der Historiker Heinrich August Winkler warnt vor einem Verbotsverfahren gegen die AfD. In einem Interview mit dem „Stern“ erklärte winkler, dass ein Verbotsantrag auf Grundlage der Argumente des Verfassungsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wahrscheinlich scheitern würde. Ein solches Scheitern wäre nach seiner Einschätzung ein triumph für die afd und eine schwere Niederlage für die liberalen Kräfte. Winkler bezeichnete es als unklug, dass die SPD alles auf ein Verbotsverfahren setze, nur weil dies innerparteilich populär sei.
Lehren aus früheren Parteiverbotsverfahren
Winkler verwies auf die Erfahrungen mit früheren parteiverbotsverfahren in Deutschland. So sei die Sozialistische Reichspartei 1952 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden, da sie eine neo-nationalsozialistische Partei gewesen sei. Die AfD hingegen vermeide es, so offen antidemokratisch aufzutreten. Laut Winkler geben sich die nationalpopulistischen Kräfte als Sachwalter des Volksinteresses aus. Er betonte die Notwendigkeit,dem entgegenzutreten und aufzuzeigen,welchen Interessen die afd tatsächlich diene und wie ein von ihr bestimmtes Regime aussehen könnte.
Kritik an der SPD
Winkler äußerte auch Kritik an der SPD, deren Mitglied er seit 1962 ist. Er erinnerte an das Godesberger Programm von 1959, mit dem die Partei ihren sogenannten Volksmarxismus überwunden habe und so zur Volkspartei geworden sei. Winkler betonte, dass die SPD zwar für die hart arbeitenden Menschen im Land da sein wolle, sich aber zugleich stets um Glaubwürdigkeit in der politischen Mitte bemühen müsse. Dies erfordere eine andere Sprache als die, die auf Juso-Treffen oder Parteitagen gesprochen werde. Abschließend sagte Winkler, die CDU müsse eine Volkspartei bleiben und die SPD wieder eine Volkspartei werden.