Gesetzesentwurf zur Digitalisierung im Kampf gegen Steuerbetrug
Das Bundesfinanzministerium plant,den kampf gegen Steuerbetrug zu verstärken. dies geht aus einem internen Gesetzesentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Erwartete Mehreinnahmen und Ausgaben
Für den Zeitraum von 2026 bis 2029 rechnet der Bund mit Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von insgesamt 280,5 Millionen Euro. Dem stehen in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zusätzliche Ausgaben von rund 465 Millionen euro gegenüber. Das Bundesfinanzministerium äußerte sich aufgrund der laufenden Ressortabstimmung nicht zu den genannten Zahlen.
verteilung der Mehreinnahmen
Im Jahr 2029 sollen die Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern insgesamt 858,4 Millionen Euro betragen. Davon entfallen 538,7 Millionen Euro auf die Sozialversicherung, 188,2 Millionen Euro auf die Länder und 131,5 Millionen Euro auf den Bund.
Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken. Durch eine bessere Hinweis- und Informationsverdichtung sollen Prüfungen künftig effizienter durchgeführt werden. Dies soll zu höheren Beanstandungsquoten und mehr erfolgreichen Ermittlungsverfahren mit substanziellen Verstößen führen.
Erweiterung des Branchenkatalogs
Das Bundesfinanzministerium plant, den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen branchen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Der Katalog soll um das Friseur- und Kosmetikgewerbe erweitert werden. Durch diese Erweiterung und die damit verbundenen Pflichten, wie die Ausweismitführungspflicht, soll die prüfungssituation für die FKS erheblich verbessert werden.