EU-Parlament beschließt neue Asylregeln
Das EU-Parlament hat am Dienstag neue Regeln für Asylverfahren in der Europäischen Union verabschiedet. Mit 408 Ja-Stimmen,184 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen wurde die Einführung einer EU-weiten Liste sicherer Herkunftsstaaten gebilligt. Zudem stimmten die Abgeordneten der Einigung über die Verordnung zur Anwendung des Konzepts des sicheren Drittstaats zu.
Schnellere Bearbeitung von Asylanträgen
Die neue Liste ermöglicht eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen aus Ländern wie Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Kosovo, Indien, Marokko und Tunesien. Antragsteller müssen nachweisen, dass die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat im konkreten Fall nicht zutrifft. Auch EU-Beitrittskandidaten gelten als sichere Herkunftsstaaten, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Überwachung und weitere Schritte
Die Europäische Kommission überwacht die Lage in diesen Ländern und kann Änderungen an der liste vorschlagen. Die Vereinbarungen müssen nun noch vom rat formell angenommen werden.











