EU-Parlament beschließt neue Führerschein-Vorschriften
Überarbeitung der Führerscheinregelungen
Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Straßburg mehrheitlich für eine Überarbeitung der Führerscheinregelungen in der Europäischen Union gestimmt. Die neuen Vorschriften sehen unter anderem die schrittweise Einführung einer digitalen Führerscheinversion vor.Zudem werden die Anforderungen für Fahranfänger verschärft.
Neue Ausbildungsanforderungen und Prüfungsinhalte
Künftig müssen Fahrprüfungen Kenntnisse über Risiken von toten Winkeln, Fahrerassistenzsystemen, das sichere Öffnen von Türen sowie Ablenkungsrisiken durch Handynutzung abfragen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Risikowahrnehmung von Fußgängern, Kindern, Radfahrern und anderen gefährdeten Verkehrsteilnehmern.
Gültigkeitsdauer und Gesundheitschecks
Führerscheine für Motorräder und Autos sollen künftig 15 Jahre gültig sein. Lkw- und Busführerscheine erhalten eine Gültigkeit von fünf jahren. Für Fahrer ab 65 Jahren können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer verkürzen, um häufigere Gesundheitschecks zu ermöglichen.
Probezeit und Regelungen für Fahranfänger
Erstmals wird EU-weit eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrer eingeführt. Während dieser Zeit gelten strengere regeln und Sanktionen bei Alkohol am Steuer sowie bei Nichtbenutzung von Sicherheitsgurten. 17-Jährige dürfen künftig mit Begleitung eines erfahrenen Fahrers ein Auto führen.Zur Bekämpfung des Mangels an Berufskraftfahrern können 18-Jährige einen Lkw-Führerschein und 21-Jährige einen Busführerschein erwerben, sofern sie ein Berufskompetenzzertifikat besitzen.
Europaweites Fahrverbot bei schweren Verkehrsdelikten
Bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen und schweren Verkehrsdelikten kann das EU-Land,in dem der Vorfall passiert ist,künftig ein europaweites Fahrverbot verhängen. Die nationalen Behörden müssen sich gegenseitig unverzüglich über Entscheidungen zu Fahrverboten bei schwersten Verkehrsdelikten informieren. Dazu zählen unter anderem Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer, Beteiligung an einem tödlichen Verkehrsunfall oder übermäßige Geschwindigkeitsüberschreitung.
Umsetzung in nationales Recht
Die EU-Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die neuen Bestimmungen in nationales Recht zu überführen. Anschließend steht ein weiteres Jahr zur vorbereitung auf die Umsetzung zur Verfügung.
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