EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung
Die EU-Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung im Umfang von 1,3 Milliarden Euro genehmigt.Diese konzentriert sich auf die Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorflächen. Die brüsseler Behörde teilte dies am Dienstag mit.
Zielsetzung und Maßnahmen
Ziel der Regelung ist es, die Treibhausgasemissionen zu verringern, indem Moorflächen als natürliche CO2-Speicher wiederhergestellt werden. Eigentümer und Bewirtschafter von entwässerten Moorflächen, die sich zur Wiedervernässung verpflichten, erhalten finanzielle Unterstützung. Die Regelung deckt verschiedene Kosten ab, darunter vorbereitende Beratungsdienste, Investitionen während der Durchführung, Ausgleichszahlungen für wirtschaftliche Schäden und Beihilfen für die Schaffung von Paludikulturen.Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und können bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen kosten abdecken. Ein Bonus von 20 Prozent wird für Beihilfeempfänger angeboten, die sich innerhalb eines Jahres entscheiden.
prüfung und laufzeit
Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie zur Förderung eines Wirtschaftszweigs beiträgt, einen Anreizeffekt hat und geeignet ist, die verfolgten Ziele zu erreichen. Die Beihilfe sei angemessen und habe nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Die Regelung soll bis zum 31. Dezember 2029 laufen.
Stimmen zur Regelung
EU-Kommissionsvize Teresa Ribera erklärte: „Die wiedervernässung entwässerter Moorflächen in der EU ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung unserer Klimaziele, bringt aber auch Herausforderungen für landwirtschaftlich genutzte flächen mit sich. die heute genehmigte Regelung bietet wichtige Anreize für die Entwicklung neuer, nachhaltiger Wertschöpfungsketten unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger.“



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