Unionsfraktion äußert skepsis gegenüber EU-solidaritätsmechanismus
Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich kritisch zum geplanten Solidaritätsmechanismus in der EU-Asylpolitik geäußert. Alexander Throm (CDU),innenpolitischer Sprecher der Fraktion,erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“,dass Deutschland keine Asylbewerber aus anderen EU-staaten übernehmen könne,solange nicht alle Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen erfüllten.
Kritik an mangelnder Rücknahme von Asylbewerbern
Throm betonte, dass seit Jahren viele EU-partnerstaaten die gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme von illegal weitergereisten Asylbewerbern verweigerten. Die sogenannten Dublin-Überstellungen funktionierten nicht. In Deutschland bleibe in der Regel, wer illegal weiterreise. Laut Throm halte sich in keinem anderen EU-Land eine vergleichbar hohe Zahl an Asylmigranten auf wie in Deutschland. Erst wenn die Dublin-Überstellungen reibungslos liefen, könne sich Deutschland am Solidaritätsmechanismus beteiligen.
Bericht der EU-Kommission zur migrationslage
Die EU-Kommission wird am 15. Oktober einen Bericht zur Migrationslage in der Europäischen Union vorlegen. Darin wird bewertet,welche Mitgliedstaaten im laufenden Jahr unter besonderem Migrationsdruck stehen. Diese Staaten können im Rahmen des neuen europäischen Asylsystems Solidarität von anderen Mitgliedstaaten erhalten,beispielsweise durch die Umsiedlung von Asylbewerbern. Der Solidaritätsmechanismus ist verpflichtend.
Stellungnahmen von SPD und Bundesregierung
Sonja Eichwede, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, betonte gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass die Herausforderungen der Migration nur gemeinsam mit den Partnerstaaten bewältigt werden könnten. die Solidarität unter den Mitgliedstaaten werde durch den neuen Mechanismus fest verankert. Die Ausgestaltung des Mechanismus werde detailliert verhandelt. Eichwede unterstrich, dass Solidarität ein Geben und Nehmen für alle Seiten sei.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte, Deutschland erwarte die bewertung der Kommission mit Interesse. Die Bundesregierung werde den Vorschlag der Kommission prüfen und anschließend mit anderen Mitgliedstaaten im Dezember 2025 über den Umfang des Solidaritätspools für das Jahr 2026 entscheiden. grundsätzlich bestehe in Deutschland eine starke Belastung der Aufnahme- und Integrationskapazitäten, die auf dauerhaft hohe Zugangszahlen seit 2015 zurückzuführen sei. Dies müsse bei etwaigen Bewertungen berücksichtigt werden.