Bonpflicht für Kleineinkäufe soll entfallen
Die seit Januar 2020 in Deutschland geltende Bonpflicht für Kleineinkäufe soll abgeschafft werden. stattdessen sollen Händler und Betriebe ab 2028 verpflichtet sein, ihren Kunden einen Digitalbeleg zum Abruf anzubieten. Dies geht aus einem neuen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor, über den die FAZ berichtet.
Keine Übergangsregelung
Der Gesetzentwurf sieht keine Übergangsregelung mit einer Bagatellgrenze vor. Zuvor hatte das Ministerium erwogen, Rechnungen unter 30 Euro vorübergehend von der Bonpflicht auszunehmen. Händler können die neue digitale Bereitstellungspflicht erfüllen, indem sie beispielsweise einen QR-code auf einem Kundenbildschirm anzeigen, mit dem der beleg abgerufen werden kann.
Strengere Kassenpflicht
Der Gesetzentwurf sieht zudem eine strengere Kassenpflicht für Unternehmen und selbständige vor. wer mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz erzielt und seine Einnahmen nicht ausschließlich über Überweisungen erhält, muss künftig eine zertifizierte Kasse mit Datenschnittstelle zur Finanzverwaltung nutzen.
Regierungsinterne Abstimmung
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Ressortabstimmung zur Vorbereitung eines Kabinettsbeschlusses.



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