geplante Geheimdienstreform stößt auf Kritik
Die geplante Reform der Geheimdienste in Deutschland sorgt für erhebliche Kritik. Deutschlands oberste Datenschützerin, Louisa Specht-Riemenschneider, äußerte gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ Bedenken hinsichtlich der Bürgerrechte.
Warnung vor polizeilichen Befugnissen
Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, betonte, dass Nachrichtendienste nicht wie die Polizei handeln und eingreifen dürften. Sie sieht die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzentwurf als zu weitgehend einstufen könnte. Ihrer Meinung nach gibt es unakzeptable Einschränkungen der Grundrechte.
Zugriff auf Überwachungsanlagen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen zugreifen dürfen, einschließlich Tonaufnahmen und Echtzeitbildern.Auch Daten von kameras oder Drohnen, die über das Zulässige hinausgehen, sollen verwendet werden dürfen.
Kritik an Datenspeicherung
Specht-Riemenschneider kritisiert zudem die geplanten Regelungen zur Datenspeicherung. der BND soll personenbezogene Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen künftig nicht mehr löschen müssen. Sie hält diese unbefristete Speicherung für verfassungswidrig und betont die Notwendigkeit eines Ausgleichs zwischen Sicherheit und Freiheit.
Verlust der Kontrollfunktion
Specht-Riemenschneider,die im September aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten will,gehört zu den wichtigsten Kontrolleuren der deutschen Geheimdienste. Ihre Behörde soll diese Rolle zum Jahresanfang verlieren. Der Unabhängige Kontrollrat wird erst ab 2029 die Aufgabe übernehmen. Sie warnt, dass den Bürgern für zwei Jahre die Möglichkeit genommen wird, sich mit Beschwerden zu wehren, und fordert Änderungen.



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