Keine Entlastung der Polizei durch Cannabis-Teilliberalisierung
BKA-Präsident Holger Münch hat erklärt, dass die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland nicht zu einer Entlastung der Polizei geführt hat. Laut Münch entstehe „im Detail viel Aufwand“, da nun häufig kontrollfragen geklärt werden müssen. Beispielsweise sei das Messen von Cannabis mit einer Feinwaage erforderlich. Die Polizei in den Ländern berichtet ebenfalls von keiner Entlastung.
Steigende Herausforderungen im Bereich Rauschgiftkriminalität
Münch betonte, dass mögliche Entlastungen durch Anstiege in anderen Bereichen kompensiert werden. Im Bereich der Rauschgiftkriminalität sei mehr Einsatz erforderlich,da die organisierte Kriminalität weiterhin hohe Gewinne erzielt,auch mit Cannabis.
Schwarzmarkt bleibt aktiv
Der IMK-Vorsitzende Andy Grote (SPD) wies darauf hin, dass neben Konsumentendelikten auch Handelsdelikte weiterhin strafbar sind. Die Nachfrage nach Cannabis könne nicht durch legalen Anbau gedeckt werden, was den Schwarzmarkt aktiv halte.
Kritik von Bundesinnenminister Dobrindt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte die Cannabis-Legalisierung scharf. Er bezeichnete das Gesetz als „jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd“ und betonte, dass die Polizei nicht entlastet werde. Berichte des Kriminalamts und des Zolls zeigten steigende Aufgriffe und Auffunde.Dobrindt plant jedoch keinen konkreten Vorstoß zur Rückabwicklung des Gesetzes, da es im Koalitionsvertrag keine entsprechende Vereinbarung gibt.



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