Unklarer Zeitplan für Tariftreuegesetz und Vergabebeschleunigungsgesetz
Eine Verabschiedung des Tariftreuegesetzes und des Vergabebeschleunigungsgesetzes noch in diesem Jahr wird zunehmend unwahrscheinlich. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Politico unter Berufung auf Fraktionskreise. beide Gesetze sind politisch miteinander verknüpft und sollten ursprünglich 2025 abgeschlossen werden.Nach einem Kabinettsbeschluss im Sommer und der ersten Lesung im Oktober stagniert der Gesetzgebungsprozess den Angaben zufolge. Damit würde das Sondervermögen, für 2026 sind knapp 60 Milliarden Euro eingeplant, nach alten Vergaberegeln ausgegeben.
Stockende Verhandlungen zum Tariftreuegesetz
Beratungen zwischen SPD und Union ausgesetzt
Beim Tariftreuegesetz liegen die Beratungen zwischen SPD und Union nach dem Bericht derzeit auf Eis. Trotz neun Berichterstattergesprächen sei kein Durchbruch erzielt worden. Das Gesetz liegt inzwischen bei den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.
Streitpunkte zwischen Koalition und Union
Als strittig gelten nach Informationen des Magazins insbesondere drei Punkte. Nach dem bisherigen Entwurf soll eine Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums regeln, dass entweder eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband die festlegung tariflicher Arbeitsbedingungen beantragen kann. Die Union fordert dagegen einen gemeinsamen Antrag beider tarifpartner.Zudem bedarf es für die Festlegung derzeit nur der Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums von Bärbel Bas (SPD). Die Union bringt ins Gespräch, dass künftig das gesamte Bundeskabinett zustimmen soll.
Darüber hinaus verlangt die Union, die Handelsbranche aus dem Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes auszuklammern, wie es mehrere Länder bereits praktizieren.
vergabebeschleunigungsgesetz: Verzögerungen und Grundsatzdebatte
Beim Vergabebeschleunigungsgesetz fielen nach Angaben von Politico mehrere Gespräche auf Seiten der Union krankheitsbedingt aus. Zusätzlich gibt es fachliche Kritik an dem plan, kleinere Lose zu vergeben, um eine stärkere Beteiligung von mittelständischen Unternehmen zu erreichen.
in beiden fraktionen wird inzwischen grundsätzlich diskutiert, ob Gesamtvergaben, die als schneller gelten, oder eine Aufteilung in Lose, die als mittelstandsfreundlicher gilt, Vorrang haben sollen.











