Mehr AfD-Mitarbeitern der Zugang zum Bundestag verwehrt als bekannt
In der aktuellen Wahlperiode hat die Bundestagsverwaltung deutlich mehr mitarbeitern der AfD den Zugang zum Parlament verwehrt als bisher bekannt. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ wurden sieben Personen der Hausausweis für den Deutschen Bundestag verweigert. In zwei weiteren Fällen wurde dem Bericht zufolge der Zugang zu den IT-Systemen des Bundestags abgelehnt.
Betroffene ausschließlich AfD-Mitarbeiter
Vorwürfe und Hintergründe
Bei allen gesperrten Personen handelt es sich laut „Spiegel“ um Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion. Die Bundestagsverwaltung machte dazu keine Angaben. Mehreren der Betroffenen wird dem Bericht zufolge vorgeworfen, rechtsextreme Personen oder verurteilte straftäter zu sein. Andere sollen durch vertiefte Kontakte nach Russland aufgefallen sein.
Die AfD-Bundestagsfraktion bestätigte dem „Spiegel“ auf nachfrage den Vorgang. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte sie sich demnach nicht.
Folgen der Sicherheitsprüfung und geplante Gesetzesänderung
Mitarbeiter, die die Sicherheitsprüfung des Parlaments nicht bestehen, werden bislang weiterhin aus Steuergeldern bezahlt. Sie dürfen den Bundestag nicht betreten, können aber weiter für Abgeordnete arbeiten.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) will diese Praxis ändern und dazu das Abgeordnetengesetz anpassen. In einem Schreiben an die Fraktionen sprach sie von einer „Regelungslücke“, die geschlossen werden solle. „Kein Zutritt wegen gravierender Sicherheitsbedenken, aber gleichzeitig ein Arbeitsvertrag im bundestag bei einem abgeordneten, bezahlt aus Steuergeld – das ist ein Widerspruch, der für mich nicht zu erklären ist“, sagte Klöckner dem „Spiegel“.











