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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Rettungswagen (Archiv)

Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. <h3>Einleitung</h3> <h3>Hauptteil</h3>

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Der Bundestag hat eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. Die Linke und die AfD enthielten sich.

Ziel des Gesetzes

Ziel des gesetzes ist es,Patienten in Akut- und Notfällen effektiver zu versorgen. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – sollen besser aufeinander abgestimmt werden. die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen soll ausgebaut werden.

Integrierte Notfallzentren

Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle.

Aufgaben der Ersteinschätzungsstelle

Die zentrale Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.

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