Der Bundestag hat am Freitag die sogenannte „Frühstartrente“ beschlossen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen der Koalition aus Union und SPD gegen die Stimmen der Grünen und der Linken bei Enthaltung der AfD angenommen.
Regelung und Zielgruppe
Die Frühstartrente soll die private Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren beginnen lassen. Die staatliche Förderung beträgt zehn Euro pro Monat und Kind. Erste Nutznießer sind Kinder, die im Jahr 2020 geboren wurden. Für ältere Kinder können Verträge zwar abgeschlossen werden, eine staatliche Förderung ist jedoch nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen.
Ausgestaltung der Förderung
Förderhöhe und Verträge
Pro Monat zahlt der Staat zehn Euro in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem Anbieter abgeschlossen wurde. Das angesparte Kapital kann durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden.
Kollektive Anlage und sondervermögen
Wenn Eltern keinen Vertrag abschließen, werden pro monat und Kind zehn Euro kollektiv am Kapitalmarkt angelegt. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des bundes „Frühstartrente“ errichtet.
Auszahlung
Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Damit ist eine erste Auszahlung frühestens im Jahr 2085 vorgesehen.







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