Bundestag beschließt Aussetzung des Familiennachzugs
Der Bundestag hat die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte beschlossen. In einer namentlichen Abstimmung votierten am Freitag 444 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 135 dagegen. Enthaltungen gab es nicht. Die Koalitionsfraktionen verfügen gemeinsam über 328 Sitze, die AfD hatte zuvor angekündigt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Regelungen zur Aussetzung und Härtefallregelung
Nach dem Koalitionsentwurf wird der Nachzug von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter für zwei Jahre ausgesetzt. In Härtefällen bleibt eine Familienzusammenführung weiterhin möglich. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, im Aufenthaltsgesetz neben der „Steuerung“ auch wieder das Ziel der „Begrenzung“ der Zuwanderung aufzunehmen.
Aktuelle Zahlen und bisherige regelungen
Zuletzt war der Familiennachzug auf 1.000 Visa pro Monat begrenzt. Laut Ausländerzentralregister hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 insgesamt 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz in Deutschland auf.Für diese Personen besteht bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit,im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat eine Familienzusammenführung zu beantragen, sofern sich noch mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Zusammenführung dort unzumutbar wäre. Wie viele dieser Personen bereits mit ihrer Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug haben, ist nicht bekannt.
Kritik an der Aussetzung
Kritik an dem Vorhaben kam unter anderem von der Linksfraktion. Sie betonte, dass das Recht auf Familienleben ein Grund- und Menschenrecht sei, das auch für Menschen auf der Flucht gelte. Die Aussetzung des Familiennachzugs verschließe einen der wenigen verbliebenen legalen Wege für Geflüchtete, nach Deutschland zu kommen. Betroffene könnten sich gezwungen sehen, gefährliche und illegale Wege zu wählen, um mit ihren engsten Angehörigen zusammenleben zu können.
Besonders negative Auswirkungen sieht die linksfraktion für unbegleitete minderjährige Geflüchtete mit subsidiärem Schutzstatus, da diese Gruppe besonders schutzbedürftig sei. Die geplante Aussetzung sei nicht nur für die betroffenen Familien mit großem Leid verbunden, sondern auch gesellschafts- und integrationspolitisch problematisch. Die Trennung von Angehörigen erschwere das Ankommen der bereits in Deutschland lebenden Schutzberechtigten und belaste sie, was sowohl den spracherwerb als auch die Arbeitsaufnahme beeinträchtige.
Forderungen der Linksfraktion
Die Linksfraktion forderte die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dem Nachzug zu Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angleicht. Zudem soll die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Visabearbeitung und die Verfahren zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden Menschen zu beschleunigen.