Einleitung
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Notfallversorgung geeinigt. Dies berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ in ihrer Mittwochausgabe.
Hauptteil
Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Er sieht eine einheitliche Ersteinschätzung per Telefon oder Video vor. Zudem soll die Zusammenarbeit der Rettungs- und ärztlichen Bereitschaftsdienste unter den Telefonnummern 112 und 116117 verbessert werden.
Kooperation und Infrastruktur
Stationäre und ambulante Helfer sollen künftig besser kooperieren. Geplant ist der flächendeckende Aufbau neuer „Integrierter Notfallzentren“. Diese bestehen aus den Notaufnahmen der Krankenhäuser, den Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle.
Finanzielle Aspekte
Die Rettungsdienste,die den Ländern und Kommunen unterstehen,sollen künftig auch ohne Patiententransport bezahlt werden. Warkens Notfallreform soll zwischen einer und zwei Milliarden Euro jährlich einsparen.
Hintergrund
Nach Informationen der Zeitung herrscht Einigkeit zwischen den Regierungsparteien über die Reform. Warkens Amtsvorgänger Jens Spahn (CDU) und Karl lauterbach (SPD) waren mit ähnlichen Reformideen gescheitert.



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