Neues Förderprogramm für Elektroautos ab 2026
Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride beschlossen. Es soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.Förderbedingungen für Privatpersonen
Laut Umweltministerium können Privatpersonen Fördermittel zwischen 1.500 und 6.000 Euro beantragen. Voraussetzung ist, dass sie ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid neu zulassen und unter einer noch festzulegenden Einkommensgrenze liegenNeues Förderprogramm für Elektroautos ab 2026
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Förderprogramm für Elektroautos und bestimmte Plug-in-Hybride verständigt, das am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll.Das Bundesumweltministerium gab die Eckpunkte des Programms am Montag in Berlin bekannt.
Umfang und Zielgruppe der Förderung
Das Programm richtet sich an Privatpersonen, die ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid neu zulassen und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Fördermittel zwischen 1.500 und 6.000 Euro können nach Angaben des Umweltministeriums beantragt werden.
Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing von Neuwagen und ist unabhängig vom Listenpreis des Fahrzeugs. Insgesamt stehen Mittel in Höhe von drei Milliarden Euro zur Verfügung. Diese Summe soll nach Schätzung der Bundesregierung für rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen.
Aussagen von Umweltminister Schneider
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, das Programm stelle einen „starken Anschub“ für die Elektromobilität in Deutschland dar und unterstütze die heimische Automobilwirtschaft. Er betonte, die Förderung solle gezielt Privatleute ansprechen, nachdem zuvor bereits Maßnahmen ergriffen worden seien, um Elektroautos als Firmenwagen attraktiver zu machen.
Einkommensgrenzen und Aufschläge
Grundsätzliche Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze für die Förderung liegt laut Bundesumweltministerium bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Diese Grenze erhöht sich pro Kind um 5.000 Euro.
Zusätzliche Förderaufschläge
Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 60.000 Euro ist ein Aufschlag von 1.000 Euro auf die Basisförderung vorgesehen. Für Haushalte mit einem Einkommen von maximal 45.000 Euro kommt ein weiterer Aufschlag von 1.000 Euro hinzu.
Antragsverfahren
Die Anträge können rückwirkend gestellt werden, sobald das entsprechende Online-Portal im Mai 2026 freigeschaltet ist. Die Förderung kann für Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden.











