Bundesregierung äußert sich zurückhaltend zum ChatGPT-Urteil
Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf das Urteil des Landgerichts München reagiert, das auf Antrag der Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI ergangen ist.Keine Stellungnahme zu Gerichtsentscheidungen
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am Mittwoch vor Journalisten, man kommentiere Gerichtsentscheidungen grundsätzlich nicht, habe das Urteil jedoch mit Interesse zur Kenntnis genommen.Offene Fragen beim Urheberrecht und Künstlicher Intelligenz
Zur Thematik Urheberrechte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz betonte Kornelius, dass sich die Bundesregierung hierzu noch keine abschließende Meinung gebildet habeBundesregierung reagiert zurückhaltend auf ChatGPT-Urteil
Die Bundesregierung hat zurückhaltend auf den Beschluss des Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte.
Keine Stellungnahme zu Gerichtsurteilen
Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am Mittwoch vor Journalisten auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, man kommentiere Urteile grundsätzlich nicht, habe das aktuelle Urteil jedoch mit Interesse zur Kenntnis genommen.
Offene Position beim Urheberrecht und Künstlicher Intelligenz
Kornelius betonte, dass die Bundesregierung zur Thematik Urheberrechte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz noch keine abschließende Meinung gebildet habe. Er wolle sich dazu nicht festlegen. wichtig sei jedoch, dass eine mögliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz das Wachstum in Europa ermögliche.
Einsatz von KI-Tools in der Bundesregierung
Auf Nachfrage bestätigte Kornelius, dass die Bundesregierung und das Bundespresseamt ebenfalls KI-Tools nutzen.








