BSI verlangt Reform des „Hacker-Paragrafen“

Sitz von BSI und BMI (Archiv)

Das BSI fordert eine Reform des "Hacker-Paragrafen", um rechtliche Sicherheit für das Offenlegen von IT-Schwachstellen zu schaffen

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BSI-Präsidentin fordert Reform des „Hacker-Paragrafen“

Rechtliche Absicherung für das Offenlegen von IT-Schwachstellen

Die Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), claudia Plattner, spricht sich für eine Reform des sogenannten „Hacker-Paragrafen“ aus. Das BSI befürwortet, dass Personen, die Schwachstellen in Unternehmens-IT offenlegen, rechtlich abgesichert werden. Plattner erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass Personen, die auf Probleme in Software hinweisen, nicht strafrechtlich verfolgt werden sollten.

Gute Absicht als Voraussetzung

Nach Angaben von Plattner ist es wichtig, dass die handelnden Personen, darunter private Hacker und Wissenschaftler, eine gute Absicht verfolgen. Ziel müsse es sein, die Sicherheit der IT-Landschaft zu verbessern.

Aktuelle Rechtslage und geplante Gesetzesänderung

Derzeit verbietet Paragraf 202a des Strafgesetzbuches das Ausspähen von Daten durch Personen ohne berechtigten Zugang. Die Ampel-Koalition hatte in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ausnahmen vorsieht. Demnach soll das Identifizieren, Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren nicht unter Strafe gestellt werden.

Gesetzentwurf im Justizministerium

Plattner betonte, dass im Justizministerium ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Forschern im Bereich Sicherheitslücken in Firmen-IT vorliege. Sie forderte eine zügige Weiterentwicklung des Gesetzes, das die Entkriminalisierung ethischer Hacker vorsieht.

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